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LSG Bayern, 19.02.2004 - L 4 KR 181/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenerstattung für eine stationäre Behandlung in Österreich; Durchführung einer laparoskopischen Operation auf dem Fachgebiet der Gynäkologie; Voraussetzungen der Kostenerstattung bei Behandlungen im Ausland; Kostenerstattung nach Gemeinschaftsrecht; Möglichkeit der ...
- medcontroller.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 12.09.2001 - S 7 KR 332/00
- LSG Bayern, 19.02.2004 - L 4 KR 181/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R
Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung - …
Auszug aus LSG Bayern, 19.02.2004 - L 4 KR 181/01
Dies ist nach Auffassung des Senats der Fall, wenn ohne die durchgeführte Behandlung Gefahren für Leib und Leben entstehen oder heftige Schmerzen unzumutbar lange andauern würden (Bundessozialgericht (BSG) vom 25.09.2000 SozR 3-2500 § 13 Nr. 22 m.w.N.; Kasseler Kommentar-Hess, § 76 SGB V, Rdnr.12 zur Definition des krankenversicherungsrechtlichen Notfalls). - EuGH, 13.05.2003 - C-385/99
DER GRUNDSATZ DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS STEHT DER NIEDERLÄNDISCHEN …
Auszug aus LSG Bayern, 19.02.2004 - L 4 KR 181/01
Der EuGH hat mit Urteil vom 13.05.2003 (Rechtssache C-385/99 Müller-Fauré und van Riet - NJW 03, 2298) diese Auslegung der Art. 59 und 60 EG-Vertrag (jetzt Art. 49, 50 EG-Vertrag) dahin bestätigt, dass die Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates die Übernahme der Kosten für eine Krankenhausversorgung in einem anderen Mitgliedsstaat als dem der Niederlassung der Krankenkasse des Versicherten durch einen Leistungserbringer, mit dem diese Kasse keine vertragliche Vereinbarung getroffen hat, davon abhängig machen, dass die Kasse vorher die Genehmigung erteilt, und nach denen diese Genehmigung nur erteilt wird, wenn die medizinische Behandlung des Versicherten es erfordert. - EuGH, 12.07.2001 - C-157/99
Smits und Peerbooms
Auszug aus LSG Bayern, 19.02.2004 - L 4 KR 181/01
Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 12.07.2001 (Rechtssache C-157/99 Smits/Peerbooms - SozR 3-6030 Art. 59 Nr. 6) entschieden hat, erweist sich das Erfordernis, die Kostenübernahme für eine in einem anderen Mitgliedsstaat gewährte Krankenhausversorgung durch das nationale System der sozialen Sicherheit einer vorherigen Genehmigung zu unterwerfen, sowohl als notwendig als auch als angemessen.